Erst- und Folgeschadenbehebung
nach Wasser- und Elementarschäden
Im Falle einer Schädigung Ihrer Immobilie durch den Austritt von
Leitungswasser, den Bruch einer abwasserführenden Leitung,
durch eine Naturgewalt, wie Starkregen, Sturm, Hagel oder
Überschwemmung, ist rasches Einschreiten notwendig,
um das Schadensausmaß zu begrenzen und teure
Folgeschäden zu vermeiden oder zu vermindern.
Um nach Behebung der schädigenden Ursache eine unverzügliche
Schadensbehebung zu gewährleisten, übernehmen wir für Sie auf
Wunsch die vollständige Versicherungsabwicklung. Von flankierenden
Maßnahmen wie der Bauteiltrocknung im Falle eines Wasserschadens
bis hin zu einer Ö-Norm-konformen Sanierung auf Grundlage des
Sachverständigengutachtens Ihrer Versicherung.